- Verfügungsbefugnis
- Ver|fü|gungs|be|fug|nis, die (Rechtsspr.):Befugnis, über etw. zu verfügen.
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Ver|fü|gungs|be|fug|nis, die (Rechtsspr.): Befugnis, über etw. zu verfügen.
Universal-Lexikon. 2012.
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Universal-Lexikon. 2012.
Verfügungsbefugnis — Die Verfügungsbefugnis (Verfügungsmacht) ist die rechtliche Macht, über einen Gegenstand Verfügungen treffen zu können. Die Verfügungsbefugnis steht in der Regel dem Inhaber des Vollrechts (vgl. Eigentum) zu. Er wird Berechtigter oder… … Deutsch Wikipedia
Guter Glaube — (lat. bona fides) ist ein Rechtsbegriff aus der Rechtswissenschaft, der vor allem beim Gutglaubensschutz als Vertrauensschutz in einen Rechtsschein eine Rolle spielt. Das Fehlen von gutem Glauben bezeichnet man als Bösgläubigkeit.… … Deutsch Wikipedia
Untreue — Bei der Untreue handelt es sich um ein strafrechtliches Delikt. Durch die vollendete Untreue entsteht in der Folge einer in der jeweiligen Strafrechtsordnung näher definierten treuwidrigen Handlung bei dem Opfer ein wirtschaftlicher Schaden. Es… … Deutsch Wikipedia
Vermögensbetreuungspflicht — Dieser Artikel behandelt das Strafdelikt der Untreue. Als Gegenwort zu Treue siehe dort. Für den Fluss, siehe Untreue (Fluss) und für den Film Untreu, siehe Untreu. Bei der Untreue handelt es sich um ein strafrechtliches Delikt. Durch die… … Deutsch Wikipedia
Veruntreuung — Dieser Artikel behandelt das Strafdelikt der Untreue. Als Gegenwort zu Treue siehe dort. Für den Fluss, siehe Untreue (Fluss) und für den Film Untreu, siehe Untreu. Bei der Untreue handelt es sich um ein strafrechtliches Delikt. Durch die… … Deutsch Wikipedia
Bankkonto — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Bankkonto (von Italienisch conto: Rechnung, Konto, Zahlung) ist die umgangssprachliche Sammelbezeichnung für alle… … Deutsch Wikipedia
Eigentum (Deutschland) — In der deutschen Rechtswissenschaft bezeichnet Eigentum das Herrschaftsrecht einer Person über eine Sache. Für das Privatrecht sind in § 903 Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) seine Eigenschaften bestimmt: Der Eigentümer einer Sache kann, soweit… … Deutsch Wikipedia
Eigentumsordnung — Eigentum ist die Verfügungsgewalt über Gegenstände auf rechtlicher Grundlage. Dabei kann es sich wie beim geistigen Eigentum auch um immaterielle vermögenswerte Dinge handeln. Vom Besitz unterscheidet sich das Eigentum dadurch, dass es einen… … Deutsch Wikipedia
Eigentumsverhältnis — Eigentum ist die Verfügungsgewalt über Gegenstände auf rechtlicher Grundlage. Dabei kann es sich wie beim geistigen Eigentum auch um immaterielle vermögenswerte Dinge handeln. Vom Besitz unterscheidet sich das Eigentum dadurch, dass es einen… … Deutsch Wikipedia
Eigentümer — Eigentum ist die Verfügungsgewalt über Gegenstände auf rechtlicher Grundlage. Dabei kann es sich wie beim geistigen Eigentum auch um immaterielle vermögenswerte Dinge handeln. Vom Besitz unterscheidet sich das Eigentum dadurch, dass es einen… … Deutsch Wikipedia